Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Spanien an?
Bei einem Neubau fallen üblicherweise Mehrwertsteuer und Stempelsteuer an, bei einer Bestandsimmobilie meist Grunderwerbsteuer. Wie viel Sie zahlen, hängt von der Region und der steuerlichen Einordnung der Immobilie ab.

Welche Steuer gilt für Ihren Kauf?
- IVA (Mehrwertsteuer). Beim Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Wohnung vom Bauträger fallen üblicherweise 10 % IVA an. Für bestimmte Kategorien geförderten Wohnraums gilt ein niedrigerer Satz. Auf den Kanarischen Inseln wird statt IVA die IGIC erhoben.
- AJD (Stempelsteuer). Sie fällt beim Neubaukauf grundsätzlich auf die notarielle Urkunde an. Den Steuersatz legt die Region fest. Lassen Sie sich bei einer Kostenschätzung deshalb sowohl IVA als auch AJD ausweisen.
- ITP (Grunderwerbsteuer). Diese Steuer zahlt der Käufer üblicherweise beim Erwerb einer Bestandsimmobilie. Es gilt der Steuersatz der Region, in der die Immobilie liegt.
Wie sich die Steuersätze bei Bestandsimmobilien unterscheiden
Der allgemeine Satz beträgt in Madrid 6 %, in Andalusien 7 % und auf den Kanarischen Inseln 6,5 %. In der Valencianischen Gemeinschaft gilt seit dem 1. Juni 2026 ein allgemeiner Satz von 9 %. Übersteigt der Immobilienwert 1 Million €, beträgt der Satz 11 % auf die gesamte steuerpflichtige Bemessungsgrundlage.
Die allgemeine Staffel in Katalonien beginnt mit 10 % auf die ersten 600.000 €. Für den Anteil von 600.000 € bis 900.000 € gelten 11 %, von 900.000 € bis 1,5 Millionen € 12 % und oberhalb von 1,5 Millionen € 13 %. Auch die Balearischen Inseln verwenden eine Staffel; sie beginnt bei 8 %. Für bestimmte Käufer oder Immobilien gelten besondere Sätze, etwa bei begünstigten Käufen eines Hauptwohnsitzes oder bei Käufern, die nach den regionalen Regeln als große Immobilienbesitzer gelten.
Bevor Sie Ihr Budget festlegen
Lassen Sie Ihren Anwalt bestätigen, welcher Steuersatz und welcher steuerpflichtige Wert für Ihre Immobilie maßgeblich sind. Holen Sie den Betrag möglichst schriftlich ein, bevor Sie einen Anzahlungsvertrag unterzeichnen. Enthält die Schätzung die plusvalía, die kommunale Steuer auf den Wertzuwachs städtischen Grund und Bodens, klären Sie, wer sich darum kümmert. Ist der Verkäufer eine nicht in Spanien ansässige natürliche Person, tritt der Käufer nach Artikel 106.2 als Ersatzsteuerschuldner ein, sofern diese Steuer anfällt.
Mit den veröffentlichten Steuersätzen können Sie eine erste eigene Schätzung erstellen. TND unterstützt Sie beim nächsten Schritt: Wir helfen Ihnen, die Angaben zusammenzustellen, die Ihr Anwalt für die Bestätigung der Steuer auf die konkrete Immobilie benötigt.
Fragen zu Ihrem Kauf?
Unsere Anwälte prüfen Ihre Situation und die Immobilie, die Sie im Blick haben.
Allgemeine Informationen, Stand 7. November 2026; keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuersätze und Vorschriften ändern sich; lassen Sie die Zahlen vor dem Kauf von einem Anwalt bestätigen.



