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Spaniens Golden Visa für Immobilienkäufer endete im April 2025

Mit einem Immobilienkauf in Spanien können Sie keine neue Golden Visa mehr erhalten. Für bereits eingereichte Anträge und gültige Aufenthaltstitel gelten andere Regeln.

Spaniens Golden Visa für Immobilienkäufer endete im April 2025

Was sich geändert hat

Spanien hat den Aufenthaltsweg für Investoren am 3. April 2025 beendet. Durch das Organgesetz 1/2025 wurden die Investorenregelungen des Gesetzes 14/2013 aufgehoben. Dazu gehörte auch die Möglichkeit, über einen Immobilienkauf einen Aufenthaltstitel zu erhalten.

Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt hatten

  • Antrag vor dem 3. April 2025 eingereicht. Er kann nach den Vorschriften geprüft werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten.
  • Visum oder Aufenthaltstitel am 3. April 2025 gültig. Es beziehungsweise er bleibt für den bewilligten Zeitraum gültig. Wenn Sie eine Verlängerung beantragen möchten, lassen Sie sich von einem Anwalt für Aufenthaltsrecht zu den Übergangsregelungen beraten.

Können Sie weiterhin eine Immobilie kaufen?

Wenn Sie in der Immobilie wohnen möchten, prüfen Sie Ihr Aufenthaltsrecht unabhängig vom Kauf. Je nach Ihrer Situation kommen möglicherweise ein Aufenthaltstitel für Telearbeit oder ein Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit infrage. Ein Anwalt für Aufenthaltsrecht kann erläutern, welche Voraussetzungen für Sie gelten.

Sie können sich selbst über Aufenthaltsmöglichkeiten informieren und nach einer Immobilie suchen. Wenn Sie beide Vorhaben aufeinander abstimmen möchten, begleitet TND Sie bei der Immobiliensuche und vermittelt Ihnen für Fragen zum Aufenthalt den Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt.

Titelbild – Einsatzleiter NRW, CC BY 4.0, zugeschnitten.

Fragen zu Ihrem Kauf?

Unsere Anwälte prüfen Ihre Situation und die Immobilie, die Sie im Blick haben.

Allgemeine Informationen, Stand 7. November 2026; keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuersätze und Vorschriften ändern sich; lassen Sie die Zahlen vor dem Kauf von einem Anwalt bestätigen.