Als Nichtresident eine Immobilie in Spanien kaufen
Beantragen Sie Ihre NIE frühzeitig, lassen Sie die Immobilie vor einer verbindlichen Zusage anwaltlich prüfen und planen Sie Steuern und Gebühren ein. So läuft der Kauf vom ersten Angebot bis zur Eintragung ab.

Bevor Sie ein Angebot abgeben
Beantragen Sie Ihre NIE, die spanische Identifikationsnummer für ausländische Staatsangehörige. Fragen Sie Ihren Anwalt, wann Sie die Nummer vorlegen müssen – besonders, wenn Sie bereits eine Immobilie gefunden haben. Wenn Sie eine Finanzierung benötigen, sprechen Sie frühzeitig mit einer Bank. So kennen Sie Ihr Budget, bevor Sie eine Anzahlung vereinbaren.
Ein spanisches Bankkonto kann die Zahlung von Steuern und laufenden Rechnungen erleichtern. Falls Sie lieber ein Konto im Ausland nutzen möchten, klären Sie mit Ihrem Anwalt, wie Sie diese Zahlungen abwickeln können.
Von der Reservierung bis zum Notartermin
- Reservierungsbedingungen lesen. Gegen eine Reservierungszahlung kann die Immobilie für einen vereinbarten Zeitraum vom Markt genommen werden. Prüfen Sie, wie lange die Reservierung gilt und unter welchen Bedingungen Sie Ihr Geld zurückerhalten.
- Immobilie anwaltlich prüfen lassen. Ein unabhängiger spanischer Anwalt sollte die Eigentumsverhältnisse prüfen und feststellen, ob Belastungen, fehlende Genehmigungen oder offene Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft bestehen.
- Anzahlungsvertrag prüfen. Im contrato de arras stehen die Zahlung, der vorgesehene Abschluss und die Folgen eines Rücktritts. Erlaubt der Vertrag beiden Seiten ausdrücklich einen Rücktritt nach den Regeln der arras penitenciales, können Sie bei einem Rücktritt Ihre Anzahlung verlieren. Tritt der Verkäufer zurück, kann er Ihnen das Doppelte der Anzahlung schulden. Siehe Artikel 1454 des spanischen Zivilgesetzbuchs.
- Zahlungen zum Kaufabschluss klären. Lassen Sie sich Kaufsteuern, Gebühren und Zahlungsfristen von Ihrem Anwalt bestätigen. Ist der Verkäufer Nichtresident, muss der Käufer grundsätzlich 3 % des Kaufpreises einbehalten und an die spanische Steuerbehörde abführen.
- Kaufurkunde beim Notar unterzeichnen. Dabei wird üblicherweise der restliche Kaufpreis gezahlt. Wenn Sie aus dem Ausland kaufen, erkundigen Sie sich, ob ein Bevollmächtigter für Sie unterschreiben kann.
Nach der Unterzeichnung
Veranlassen Sie die Eintragung der Kaufurkunde im Grundbuch sowie die Ummeldung der Versorgungsverträge und der kommunalen Grundsteuer IBI. Klären Sie, wer die Eintragung nachverfolgt und Ihnen die eingetragene Urkunde zusendet.
Wie viel Zeit Sie einplanen sollten
Der NIE-Termin, die Prüfung der Immobilie und die Finanzierungszusage können den Zeitplan beeinflussen. Stimmen Sie die Termine auf Ihren konkreten Kauf ab, bevor Sie einen Vertrag mit verbindlichem Abschlusstermin unterschreiben.
Sie können den Kauf selbst organisieren. Wenn Sie sich ein Team wünschen, das die nächsten Schritte im Blick behält, unterstützt TND Sie bei der Abstimmung mit Anwalt, Bank und Notar – vom Angebot bis zum Kaufabschluss.
Fragen zu Ihrem Kauf?
Unsere Anwälte prüfen Ihre Situation und die Immobilie, die Sie im Blick haben.
Allgemeine Informationen, Stand 7. November 2026; keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuersätze und Vorschriften ändern sich; lassen Sie die Zahlen vor dem Kauf von einem Anwalt bestätigen.



